Platzordnung
Stand: März 2025
Herzlich willkommen auf dem Campingplatz Rühler Schweiz (CRS)! Um deinen Urlaub so angenehm wie möglich zu gestalten, bitten wir dich, bei deinem Aufenthalt folgende Regeln zu beachten:
Mit Betreten des Geländes erkennen Gäste bzw. Besucher die AGBs sowie die Haus- und Platzordnung an und verpflichten sich, diese einzuhalten.
Anmeldung
Vor Betreten des Geländes muss jede Person (Gäste, Mitreisende, Besucher) – ohne jede Ausnahme – ordnungsgemäß in der Rezeption (an)gemeldet sein und entsprechend der gültigen Preisliste die Personengebühr entrichtet haben. Die Anmeldepflicht gilt außerdem für Hunde und Fahrzeuge. Hast du bei deiner Buchung bereits alle mitreisenden Personen, Haustiere und Fahrzeuge angegeben und die entsprechenden Buchungsunterlagen per Post erhalten, ist eine persönliche Anmeldung in der Rezeption
nicht mehr notwendig.
Der Gast (CRS-Vertragspartner) ist für die ordnungsgemäße Anmeldung seines Besuches verantwortlich. Er haftet für seine Angehörigen, Mitreisenden und Besucher und muss während ihres Besuchs ohne Ausnahme anwesend sein. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht ohne eine volljährige Aufsichtsperson auf dem CRS Urlaub machen. Die Aufnahme von Personen kann verweigert werden, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Einhaltung der Platzordnung erforderlich erscheint. Personen, die sich unangemeldet auf dem Gelände aufhalten, werden vom Platz verwiesen und mit der 10-fachen Platzgebühr abgerechnet.
Belegung
Pro Campingstellplatz sind nur max. 6 Personen buchbar und es ist nur ein Campingobjekt, d. h. Wohnwagen, Wohnmobil oder Familienzelt, pro Stellplatz gestattet – eine Ausnahme gilt für die eigenen Kinder. Zusätzliche Zelte für Besucher sind nicht erlaubt. Wohnmobile und Wohnwagen müssen eine gültige Gasprüfungsbescheinigung besitzen. Für die Mietobjekte ist die Personenzahl auf die maximal zulässige Belegung begrenzt. Das Aufstellen von Campingobjekten und Pavillons am Mietobjekt
ist nicht gestattet.
Drohnen/Kameras/Film- und Fotoarbeiten
– Drohnen: Es ist verboten, auf und über dem CRS sogenannte „Drohnen“ (unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit oder ohne Kameratechnik) zu verwenden.
– Videoüberwachung: Das CRS-Gelände wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. DSGVO-konforme Hinweisschilder weisen auf die entsprechenden Bereiche hin. Dies erfolgt auf Grundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Prävention vor Diebstahl, Vandalismus und Straftaten, Wahrnehmung des Hausrechts). Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte außerhalb der Zweckbindung erfolgt nicht. Die Löschung der Daten erfolgt automatisiert gem. Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. c und e DSGVO nach 48 Std. Das Aufzeichnungsgerät ist durch geeignete Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt.
– Film- und Fotoarbeiten von CRS: In regelmäßigen Abständen führen wir auf dem CRS Bild- und Tonaufnahmen durch. Falls du keine Aufnahmen von dir möchtest, teile dies dem Fotografen bzw. Kamerateam bitte sofort mit.
Gästepost
– Briefe & Zeitungen/Zeitschriften: Während des Aufenthaltes auf dem CRS hast du die Möglichkeit, Briefzustellungen und briefähnliche Sendungen zu empfangen. Diese werden an zentraler Stelle (Rezeption) gesammelt und zur persönlichen Abholung bereitgestellt. Hier kannst du eigenverantwortlich – unter Beachtung des Postgeheimnisses – deine Sendung aus den bereitgestellten Eingängen entnehmen. Eine Gewähr für den Erhalt kann nicht übernommen werden.
– Pakete & Päckchen: CRS nimmt keine Pakete und Päckchen von Gästen bzw. für Gäste an. Du kannst dir deine Pakete an die nächstgelegenen Packstationen zustellen lassen. Nur in absoluten Notfällen (z. B. beim Versand von Medikamenten/medizinischem Equipment) und nach Absprache nehmen wir Pakete an unserem Campingplatz für dich an!
Gästeservice
Zu den Aufgaben des Gästeservice gehört es, neben der Überwachung der technischen Anlagen und den normalen Serviceleistungen auch für Ruhe, Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Arbeiten an Gasteigentum sind keine inkludierten Serviceleistungen.
Grillen
Grillen ist auf der eigenen Parzelle oder der Terrasse des Mietobjekts gestattet. Der Grill muss auf Beinen stehen. Feuerschalen und -körbe sind bis Waldbrandstufe 3 erlaubt. Bitte beachte die jeweilige Waldbrandwarnstufe und halte stets etwas zum Löschen bereit. Für erkaltete Grillkohle stehen spezielle Metall-Aschetonnen an den Recycling-Stationen bereit.
Handel
Kommerzielle Verkäufe und Handelsgeschäfte sowie Verkäufe von Mobilheimen und Wohnwagen auf dem Gelände des CRS benötigen einer Genehmigung der Verwaltung. In allen Fällen ist eine Provision an die Verwaltung zu zahlen.
Hausrecht
CRS und seine Mitarbeitenden sowie damit beauftragte Dritte (Security) sind befugt, vom Hausrecht Gebrauch zu machen. Die Anweisungen der CRS-Mitarbeitenden sind zu befolgen. Wer sich strafbar macht, in grober Weise gegen die Hausordnung oder trotz Ermahnung gegen die Ruhezeiten verstößt, wird umgehend vom Gelände verwiesen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, den gesamten gebuchten bzw. vereinbarten Aufenthalt zu bezahlen; bereits gezahlte Beträge werden nicht zurückgezahlt.
Haustiere
Haustiere sind willkommen, müssen jedoch in der Rezeption angemeldet sein und einen gültigen Impfschutz sowie Schutz gegen Zecken, Flöhe, Läuse usw. besitzen und auf Nachfrage
nachweisen können.
– Alle Haustiere: Der Besitzer hat seine Aufsichtspflicht zu erfüllen und darauf zu achten, dass andere Gäste nicht belästigt werden. Auf dem CRS-Gelände dürfen Haustiere nur an der Leine geführt, auf dem Arm getragen oder in einem Transportbehältnis transportiert werden. Im gesamten Uferbereich der Weser, im Fluss, auf den Spielplätzen, in den Waschhäusern und in den meisten Mietunterkünften sind Haustiere nicht gestattet! Auf deinem Stellplatz/Bei deinem für Haustiere zugelassenen Mietobjekt sind Haustiere in der Unterkunft oder in einem für das Haustier angemessenen Käfig bzw. Stall zu halten oder so anzuleinen, dass sie mindestens einen Meter von der Stellplatzgrenze entfernt bleiben. Freilaufende Haustiere sind nicht gestattet.
– Hunde: Buchungen mit Hunden sind nur in den dafür ausgewiesenen Platzgebieten erlaubt. Sie dürfen sich jedoch auch kurzzeitig in den nicht für Hunde vorgesehenen Platzgebieten aufhalten. In den Mietunterkünften ist der Aufenthalt von Hunden nur in den explizit dafür zugelassenen Objekten gestattet. Hunde sind an der Leine zu führen! Dies gilt sowohl auf dem Campingplatz als auch in Feld und Wald (Feld- & Forstgesetz), da es sich teilweise auch um Jagdgebiet handelt. Bitte beachte besonders die absolute Leinenpflicht vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit). Für das Verrichten ihrer Geschäfte müssen Hunde an Orte außerhalb der gemeinschaftlichen Anlage geführt werden. Häufchen müssen ausnahmslos aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden! Wir stellen dir hierfür an mehreren Standorten kostenlos Hundekottüten und Mülleimer zur Verfügung. Sollte der Hund verhaltensauffällig sein, kann CRS das Tier des Platzes verweisen.
Mängel und Defekte/Haftung
Die Benutzung des Geländes – insbesondere der Kinderspielplatz sowie das Schwimmbad – geschieht auf eigene Gefahr. Der Campingplatz sowie seine Einrichtungen sind sorgsam zu behandeln; mutwillige Zerstörungen führen zu einem Haus- und Platzverbot und können zur Anzeige gebracht werden. Wichtig: Beschädigungen von Gegenständen und Einrichtungen von CRS-Eigentum und bestehende Gefahrenquellen sind sofort in der Rezeption zu melden, damit sie schnellstmöglich behoben werden können. CRS haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden. Wir empfehlen dir, entsprechende Versicherungen zur Sicherung deines Eigentums abzuschließen.
Müll- und Abfallentsorgung
Der Müll muss ordnungsgemäß getrennt und entsprechend an den Recycling-Stationen entsorgt werden. Grillkohle darf ausschließlich im erkalteten Zustand in die gesonderten Metall-Aschetonnen entsorgt werden! Sperrmüll kann gegen eine Gebühr am Fahrradverleih abgegeben werden. Sondermüll, Baustellenabfälle, Auto- und Maschinenteile können nur außerhalb des CRS, z. B. beim Wertstoffsammelplatz Bodenwerder entsorgt werden. Das Sträucherzwischenlager bei der Einfahrt neben dem Umspannwerk ist ausschließlich für Laub, Strauch- und Rasenschnitt sowie ähnliche Gartenabfälle. Mit Gartenabfall gefüllte Säcke sind zu entleeren und die Säcke im Restmüll zu entsorgen. Andere Abfälle (Bauschutt, Bauholz, Müll und Ähnliches) sind dort verboten.
Naturschutz
– Auf dem CRS: Auf dem gesamten Gelände ist das Autowaschen verboten. Dies gilt auch für die Entsorgungs-/Dump-Stationen. Die Trinkwasserstellen sind nicht zum Reinigen von Fahrrädern und Kettcars bestimmt. Angeln und Keschern ist in der Weser wie auch den Biotopen verboten! Unser Schwimmbad wird durch eine Filteranlage auf biologische Art gesäubert. Bitte hilf mit, den Nährstoffeintrag in das Wasser möglichst gering zu halten und so eine hohe Wasserqualität sicherzustellen: vor dem Baden duschen, Toiletten benutzen. Bitte auch die Vorzelt-Rasenflächen schonen! Möglichst gar nicht, höchstens aber mit luft- und lichtdurchlässigem Vorzelt-Teppich (wie Aerotex) auslegen; Plastikfolien und andere undurchlässige Materialien sind nicht erlaubt!
– Umgebung des CRS: In Wald, Moor und Heide ist das Rauchen und Feuermachen, Müllabladen und Pflanzenzerstören sowie das Begehen von Feldern und Wäldern abseits der Wege streng verboten (Auszug Wald- und Forstgesetz – NWaldLG)!
Rauchen
Rauchen ist in allen Gebäuden einschließlich unserer Waschhäuser, den Mietobjekten, etc. verboten.
Ruhezeiten
Mittagsruhe 13:00–15:00 Uhr
Nachtruhe (Schranken geschlossen!) 23:00–07:00 Uhr
Abspielgeräte für Musik, Fernseher und Ähnliches dürfen nur so benutzt werden, dass sie andere Gäste nicht stören. Während der Ruhezeiten sind ruhestörende Geräusche zu vermeiden. In der Zeit der Nachtruhe werden sämtliche vermeidbaren Geräusche als Ruhestörung und als grober Verstoß gegen die Hausordnung empfunden. Ausnahmen für die Ruhezeiten sind notwendige Platzarbeiten und gelegentliche Veranstaltungen des CRS.
Schwimmen
Schwimmen auf eigene Gefahr. Die Nutzung des Schwimmbades ist für CRS-Gäste inklusive; Besucher und Tagesgäste müssen sich in der Rezeption anmelden und den gültigen Eintrittspreis zahlen. Kinder, die nicht schwimmen können, sollten immer von einem Erwachsenen begleitet werden und nicht unbeobachtet baden oder sich in der Nähe des Schwimmbades aufhalten.
Verkehr & Parken
Einfahrten immer freihalten! Solltest du vor 15:00 Uhr anreisen, nutze bitte unbedingt den großen Parkplatz gegenüber unserer Rezeption, um zu warten! Auf dem gesamten Campingplatz gilt die StVO. Die zulässige Fahrgeschwindigkeit beträgt für alle Arten von Fahrzeugen maximal 5 km/h – auch für Fahrräder, E-Roller, Gokarts und alle Arten von Funsport-Geräten! Bitte achte auch auf deine Kinder! Fahrzeuge, die behindernd oder gefährdend abgestellt sind, erhalten zunächst von CRS einen Hinweis, bei Wiederholung werden die Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Busparkplätze, im Eingangsbereich und vor den Schranken.
– Motorisierte Fahrzeuge (auch Motorräder, Mopeds etc.): „Spazierfahrten“ über das Gelände sowie Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis sind nicht gestattet, es gilt die StVO. PKW dürfen nur auf der eigenen Parzelle, auf dem zum Mietobjekt gehörenden Parkplatz oder auf einem gebuchten Mietparkplatz, nicht aber auf den Wegen, Nachbarplätzen, fremden Mietparkplätzen oder Grünstreifen abgestellt werden. Der Stellplatz muss bei Buchung entweder entsprechend groß ausgewählt werden, sodass alle mitgebrachten Fahrzeuge auf der Parzelle Platz finden, oder es muss ein separater Mietparkplatz mitgebucht werden. Besucher dürfen nur dann ihr Fahrzeug auf dem Campingplatz parken, wenn dies in der Rezeption angemeldet ist und ein entsprechender Parkplatz zur Verfügung steht. Ist hierfür kein Platz vorhanden, können Fahrzeuge für max. 12 Stunden (tagsüber bis 22:00 Uhr) auf dem Großparkplatz gegenüber der Rezeption abgestellt werden; Parken über Nacht ist auf dem Großparkplatz nicht gestattet.
– Fahrräder/Kettcars: Fahrräder, Kettcars, Streetroller und ähnliche Fahrzeuge, welche nicht in/bei Fahrradständern abgestellt wurden, im Eingangsbereich stehen oder Fluchtwege versperren, werden eingezogen, entfernt oder umgestellt. Bei geliehenen Fahrrädern und Kettcars verweisen wir ausdrücklich auf die Mietbedingungen, die der Gast beim Ausleihen unterschrieben hat,
und bitten um Einhaltung der Regeln.
Waschhäuser/Sanitärgebäude
Die Waschhäuser (Personenwaschräume = Duschen, Toiletten, Frisierräume, Mietbadezimmer) dienen ausschließlich der Körperhygiene unserer Gäste. Duschen mit warmem Wasser ist täglich zwischen 06:00 und 23:00 Uhr möglich. Jeder Benutzer ist verpflichtet, die von ihm genutzten Einrichtungen gesäubert zu hinterlassen. Waschräume und Toiletten sind keine Spielplätze – Kinder unter 7 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Grober Schmutz/Schlamm muss vor dem Betreten der Waschhäuser an den Wasserstellen draußen abgespült werden. In allen Personenwaschräumen besteht strengstes Haustierverbot sowie Rauchverbot im gesamten Sanitärgebäude. Das Reinigen jeglicher Gegenstände ist in den Personenwaschräumen strengstens verboten!
– Funktionsräume: Waschsalon, Geschirrabwaschräume, „Eimer-WC“ und Hundeduschen. Zum Reinigen deiner Wäsche, des Geschirrs, der Toilettenkassetten und zum (Ab-)Duschen deines Haustieres stehen spezielle Funktionsräume zur Verfügung – es ist verboten, diese und ähnliche Arbeiten in den regulären Personenwaschräumen durchzuführen! Eine anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen. Wäsche waschen (Waschsalon): Hier findest du Waschmaschinen und Trockner. Bitte beachte: Die Waschmaschinen sind von 23:00 bis 06:00 Uhr außer Betrieb. Bitte schaue regelmäßig – auch vor Ablauf der berechneten Zeit – nach deiner Wäsche, um ggf. Geld bei einer verlängerten Waschdauer nachzuwerfen, aber auch um lange Wartezeiten anderer Gäste zu verhindern.
WLAN-Zugang/Einsatz von externen WLAN-Repeatern und Antennentechnik
Auf dem CRS steht dir kostenfreies WLAN über mehrere Hotspots zur Verfügung. Die Verwendung von WLAN-Repeatern und Antennentechnik ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, siehe hierzu die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von CRS. Sollten diese Regeln nicht eingehalten werden, behalten wir uns vor, Gastgeräte aus dem WLAN-Netz zu entfernen und zu sperren.
Notruf/Schranken im Notfall
Allgemeiner Notruf (Feuerwehr): 112
Polizei: 110
Bitte immer nach dem Notruf an der Rezeption Bescheid geben, damit wir das gerufene Fahrzeug zum Platz/der Unfallstelle geleiten können!
Sollte die Rezeption nicht besetzt sein, bitte folgende Nummer anrufen:
+49 (0)5533/2486.
– Krankenhaus & Notaufnahme:
Sana Klinikum Hameln-Pyrmont
Tel.: +49 (0)05151/97-0
Saint-Maur-Platz 1, 31785 Hameln (26 km)
– Nachtwächter auf dem CRS: +49 (0)5533/2486 (Rufweiterleitung)
Der Arzt in Bodenwerder sowie Krankenwagen, die Polizei und die Feuerwehr haben für die Schranken eigene Zufahrtskarten. In einem Notfall kannst du zu jeder Zeit (auch während der Nachtruhe) durch die Schranken ausfahren! Bitte beachte, dass hiernach die Rezeption aufgesucht werden muss, um deine Schranken- und Gästekarte erneut für die Einfahrt freizuschalten.