AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2025
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Campingplatz Rühler Schweiz GmbH (CRS) als Betreiber des Campingplatzes bzw. Vermieter und dem Campinggast bzw. Mieter. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum per E-Mail oder Post durch CRS bestätigten Angebote. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch CRS.
2. Allgemeine Nutzungspflichten
Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, zur Einhaltung der Sauberkeit des Platzes und Einhaltung der Ruhezeiten verpflichtet. Der Campinggast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Campingvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Campingplatz folgen. Dies gilt auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen.
Pro Campingstellplatz ist nur ein Campingobjekt, d. h. ein Familienzelt und PKW oder ein Wohnwagen und PKW oder ein Wohnmobil, gestattet. Dazu kann ein Vorzelt oder eine Markise genutzt werden. Zusätzliche Zelte für Besucher sind nicht erlaubt.
Für die Mietobjekte ist die Personenzahl auf die maximal zulässige Belegung begrenzt. Zusätzliches Campen im Zelt o. Ä. und Pavillons am Mietobjekt sind nicht gestattet.
3. Buchung/Preise
Mit der Anmeldung/Buchung bietet der Campinggast den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung (per Post oder E-Mail) durch CRS zustande. Sie erhalten die Buchungsbestätigung maximal nach 5 Tagen, bitte prüfen Sie diese umgehend auf Richtigkeit!
CRS behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich erscheint.
Buchungen von Alleinreisenden unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden von CRS storniert. Für alle Ferienzeiten, gerade die Sommermonate und die Feiertage, ist eine frühzeitige Buchung dringend anzuraten. Bitte beachten Sie dabei mögliche Mindestbuchungszeiten.
4. Anzahlung/Zahlung/Rechnung
Auf sämtliche Onlinebuchungen (u. a. Ferienzimmer, Wohnwagen, Wohnmobil, Zelt, Schlaffass) erheben wir eine Anzahlung in Höhe von 100 % des Reisepreises. Bei allen anderen Buchungen erheben wir ebenfalls eine Anzahlung in Höhe von 100 %, zahlbar innerhalb von 4 Wochen nach Buchungsbestätigung.
Bei Überschreitung von Zahlungszielen behalten wir uns das Versenden einer Zahlungserinnerung und das Recht der kostenpflichtigen Stornierung vor. Hiervon abweichende Zahlungsziele sind nur nach Absprache möglich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch CRS.
Die Rechnungsanschrift kann aus rechtlichen Gründen nur bis spätestens einen Tag vor Abreise geändert werden. Bitte vor allem bei Firmenrechnungen beachten!
5. Anreise
Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich. Campingstellplätze und Mietobjekte stehen Ihnen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sollte sich Ihre Anreise wesentlich verzögern, verständigen Sie uns bitte. Erfolgt keine Benachrichtigung, können wir das Mietobjekt bzw. den Campingstellplatz nur bis max. 14:00 Uhr am Tag nach der geplanten Anreise für Sie freihalten und werden das Objekt bzw. den Stellplatz dann entschädigungslos anderweitig vergeben.
6. Abreise/Schlüssel
Ferienzimmer, Mietwohnwagen und Schlaffässer mit Grundreinigung durch CRS müssen bis 10:00 Uhr verlassen werden. Die Grundreinigung dieser Objekte wird grundsätzlich von CRS oder einem beauftragten Reinigungsunternehmen vorgenommen. Campingstellplätze müssen bis spätestens 12:00 Uhr verlassen werden. Die Abreise muss ebenfalls bis 12:00 Uhr erfolgt sein.
Die Schlüssel und Übergabeprotokolle der Mietobjekte sind zum Zeitpunkt der Abreise an der Rezeption abzugeben. Der Verlust eines Schlüssels wird mit je 50,00 € berechnet.
7. Umbuchung
Wenn Sie im bestehenden Vertrag Änderungen vornehmen lassen (Personen, Campingstellplatz/Mietobjekt in gleicher Kategorie oder größer, An- oder Abreisetag 1 bis 2 Tage verschieben), stellen wir Ihnen dafür den neuen Preis pro Mietobjekt/Stellplatz in Rechnung. Aus Kulanz erheben wir keine Bearbeitungsgebühr.
Umbuchung auf anderen Zeitraum: Wenn Sie den Reisezeitraum komplett ändern lassen möchten, ist dies möglich. Die Neuterminierung muss schriftlich vor Reiseantritt erklärt und der neue Reisezeitraum muss innerhalb von 14 Tagen festgelegt werden. Der neue Reisetermin muss im selben oder folgenden Kalenderjahr liegen. Wenn die Terminumbuchung erstmalig erfolgt, erheben wir auch in diesem Fall aus Kulanz keine Umbuchungspauschale. Terminumbuchungswünsche, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, werden wie eine reguläre Stornierung behandelt.
Bei einer Stornierung des neuen Reisetermins fallen die aktuell geltenden Stornokosten an. Erneute Umbuchungen oder Übertragungen an Dritte sind nicht möglich.
Umbuchung auf Dritte: Falls es Ihnen unmöglich sein sollte, die Reise selbst anzutreten, können Sie vor Anreise die komplette Buchung auf einen Dritten übertragen. In diesem Fall berechnen wir Ihnen 25,00 € Umbuchungsgebühr. Für die Rechnung des Ersatzmieters bleiben Sie als Gesamtschuldner haftbar. Eine Teilübertragung von einigen Tagen ist nicht möglich.
8. Rücktritt/Stornierung
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten! Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung per Post oder per E-Mail.
Treten Sie vom Vertrag zurück, berechnen wir einmalig eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € pro Mietobjekt/Stellplatz sowie gemäß § 537 Abs. 1 BGB eine angemessene Entschädigung
nachfolgender Aufstellung:
- Rücktritt 30 bis 15 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 20 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
- Rücktritt 14 bis 0 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 60 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
Bei einer späteren Stornierung, späteren Anreise, vorzeitigen Abreise oder für den Fall, dass Sie Ihre Reise ohne uns davon in Kenntnis zu setzen nicht antreten, behalten wir unseren Anspruch von 60 % auf den bei der Buchung bestätigten Gesamtpreis.
Mietobjekte und Campingstellplätze, die bis max. 14:00 Uhr am Tag nach der geplanten Anreise nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über eine spätere Besetzung erfolgte, können von CRS anderweitig genutzt werden. Das Besetzen eines Stellplatzes oder Mietobjekts durch CRS bedeutet keine Stellung eines Ersatzmieters, da die Gäste in der Regel anderweitig untergebracht werden könnten.
9. Stornierungs-, Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Stornierungs-, Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung. Diese Versicherung ist gültig vom Zeitpunkt der Buchung bis zur Abreise. Die Versicherung tritt in Kraft, wenn eine oder mehrere angemeldete Personen aus folgenden Gründen nicht anreisen können oder vorzeitig abreisen müssen: plötzliche Erkrankungen oder Verletzungen, die so schwer sind, dass aus ärztlicher Sicht ein Aufenthalt nicht möglich ist, oder ein Sterbefall von Verwandten 1. Grades. Andere Gründe sind ausgeschlossen. Wenn Sie aus einem der oben genannten Gründe die Reise nicht antreten können, ersetzt Ihnen die Versicherung die dadurch entstehenden Stornierungskosten bei einer Eigenbeteiligung von 20 %. Eine Stornierung bzw. ein Rücktritt ist nur dann gültig, wenn die Stornierung CRS schriftlich vor Anreise oder vor der vorzeitigen Abreise mitgeteilt wird und innerhalb von 14 Tagen eine entsprechende Bescheinigung, z. B. Attest vom Arzt oder Sterbeurkunde, vorgelegt wird.
10. Parken/E-Autos/Kennzeichenerkennung
Auf jedem Stellplatz bzw. an jedem Mietobjekt ist ein Parkplatz für einen PKW vorhanden. Jedes weitere Fahrzeug ist anmelde- und kostenpflichtig. Es stehen kostenpflichtige Mietparkplätze zur Verfügung. Diesbezüglich informieren Sie sich bitte an der Rezeption. Kostenfreie Parkplätze, auch für Besucher, befinden sich oberhalb des Campingplatzes.
Das Laden von E-Autos an den Mietobjekten oder Stellplätzen ist verboten!
Die Schrankenöffnung für die Zufahrt zum Gelände für das bei Ihrer Buchung angegebene Kfz-Kennzeichen erfolgt automatisiert mittels Kennzeichenerfassung. Hierbei wird ausschließlich das Kfz-Kennzeichen bildlich erfasst (keine Personen), Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b i. V. m. lit. f DSGVO.
11. Pakete/Päckchen
CRS nimmt keine Pakete und Päckchen von Gästen an. Bitte lassen Sie sich nur in absoluten Notfällen und nach Absprache mit der Rezeption Pakete an unseren Campingplatz nachsenden
(z. B. Medikamente/medizinisches Equipment). Ansonsten müssen Pakete an die Packstationen
der Umgebung gesendet werden.
12. Besuch
Der Aufenthalt auf dem CRS-Gelände ist nur für angemeldete Personen gestattet. Der Campingplatzgast muss seine Besucher in der Rezeption anmelden und einen Eintritt zahlen. Für zusätzliche Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile muss ein eigener Stellplatz gebucht werden.
13. Gruppen
Als Gruppen gelten eingetragene Vereine, Schulklassen oder Firmen ab 10 Personen mit mindestens einer verantwortlichen Aufsichtsperson, jedoch nur nach Voranmeldung. CRS behält sich vor, bei Gruppen eine Kaution zu erheben.
14. Schwimmbad, Spielplatz und weitere Flächen
Die Nutzung des Schwimmbades (außer Besucher) ist kostenfrei. Natürlich auch die Nutzung des Spielplatzes sowie die am Spielplatz angrenzenden Grünflächen, auf denen sich die Mieter bei Volleyball oder anderen Sportarten betätigen können. Keine dieser Nutzungsmöglichkeiten ist im Übernachtungspreis inkludiert und daher auch nicht Bestandteil des Vertrages.
15. Hunde/Haustiere
Buchungen mit Hunden sind mit wenigen Ausnahmen erlaubt. Lediglich bei den Mietunterkünften sind Haustiere nur in ausgewählten Ferienzimmern und Schlaffässern gestattet.
Auf dem Spielplatz sind Hunde nicht erlaubt. Auf dem gesamten Gelände besteht Leinenpflicht. Bei auffälligem Verhalten oder Beschwerden kann CRS den Hund des Platzes verweisen.
16. Öffnungszeiten/Frost
In den Monaten November und Dezember sowie von Januar bis März ist die Rezeption nur eingeschränkt besetzt und das Schwimmbad ist geschlossen. Bitte beachten Sie, dass das Frischwasser auf den Stellplätzen nur verfügbar ist, wenn aus Sicht von CRS kein Frost zu erwarten ist. Darüber hinaus sind nicht alle Sanitärgebäude geöffnet.
17. Lärmbelästigungen
Das Campinggelände befindet sich in einem sehr ruhigen Gebiet. Sollte von außerhalb des Platzes ein unwahrscheinlicher Fall von Ruhestörungen auftreten, schließt CRS für derartige Belästigungen jegliche Gewährleistung aus.
18. Haftung
Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Campingplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab dem Stromverteiler entstehen, haftet der Campinggast selbst gegenüber geschädigten Dritten.
CRS haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Eine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen, ist ausgeschlossen. Beeinflussung durch höhere Gewalt, z. B. Wetter, Streik, gesetzliche Anordnungen, schließt jede Haftung aus.
CRS haftet zudem nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom-, Öl- und Gasversorgung entstehen, oder für Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet CRS nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campingplatzgelände befindlichen Anlagen oder Geräte entstehen, dies gilt auch für außer Betrieb geratene oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen, sowie bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von CRS.
Soweit Haftungsausschlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben wegen einer zurechenbaren Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.
19. Reklamationen
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Mietobjektes oder des Stellplatzes sind seitens des Campinggastes unverzüglich CRS zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht bereits während des Aufenthaltes durch den Campinggast gegenüber CRS angezeigt worden sind. CRS ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).
20. WLAN-Zugang/Einsatz von externen WLAN-Empfängern, -Repeatern und Verwendung externer Antennentechnik
CRS bietet seinen Gästen den Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs (Hotspots) an. Die Bereitstellung erfolgt unentgeltlich, freiwillig und ist nicht Teil der vertraglich vereinbarten Leistung. Die Übertragungsgeschwindigkeit kann Schwankungen und Störungen unterliegen.
In der Regel werden das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails an diversen Standorten ermöglicht. CRS behält sich vor, Hotspots ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte örtliche Abdeckung der Hotspots.
Generell ist die Verwendung von WLAN-Repeatern zulässig. Folgende Bedingungen sind von Ihnen als Nutzer unseres Gäste-WLANs zu beachten (wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, behalten wir uns vor, Gastgeräte aus dem WLAN-Netz zu entfernen):
1. Es ist untersagt, das vorhandene WLAN-Netz mit der SSID von CRS auszustrahlen bzw. zu verstärken. Gerne können Sie für Ihre Verwendung an Ihrem Platz Ihren Repeater als Client verwenden oder so konfigurieren, dass er eine andere SSID ausstrahlt. Details hierzu entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihres Hardwareherstellers.
2. Die gesetzlichen Regelungen zur Nutzung von Frequenzbändern und erlaubten Sendeleistungen sind einzuhalten. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von externer Antennentechnik.
21. Platzordnung
Für alle Aufenthalte ist die Platzordnung verbindlich, die an der Rezeption aushängt, auf Wunsch ausgehändigt wird und online abrufbar ist. Wer in grober Weise gegen diese und insbesondere trotz Ermahnung gegen die Ruhezeiten verstößt, wird umgehend vom Platz verwiesen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, den gesamten Aufenthalt zu bezahlen, soweit der Campinggast nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
22. Datenschutz
CRS verarbeitet Ihre Daten für den Buchungsauftrag nach Art. 6 Abs.1 lit. b DSGVO, sowie zu Marketingzwecken, sofern wir hierzu Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO haben. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Videoüberwachung: Das CRS-Gelände wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. DSGVO-konforme Hinweisschilder weisen auf die entsprechenden Bereiche hin. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO (Prävention vor Diebstahl, Vandalismus und Straftaten, Wahrnehmung des Hausrechts). Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte außerhalb der Zweckbindung erfolgt nicht. Die Löschung der Daten erfolgt automatisiert gem. Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. c und e DSGVO nach 48 Std. Das Aufzeichnungsgerät ist durch geeignete Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt.
Informationen zum Datenschutz von CRS (Transparenz- und Informationspflichten gem. Art. 12 bis 14 DSGVO), sowie Ihre Betroffenenrechte gem. Art. 15 bis 23 DSGVO finden Sie unter:
www.camping-ruehler-schweiz.de/datenschutz
23. Änderungen der Kataloginformationen
Allein die in der Buchungsbestätigung genannten Preise und Daten sind verbindlich. Die Angebote und Preise in unseren gedruckten Preislisten entsprechen dem Stand bei Druck der diversen Unterlagen (Flyer usw.). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Beispielsweise kann durch eine Erhöhung der Energiekosten, der Mineralölsteuer, der Umsatzsteuer oder sonstiger Steuern usw. eine Preiserhöhung begründet werden, wenn dadurch der Verbraucherpreisindex um mehr als 2 Punkte steigt. Über diese Änderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.
24. Streitschlichtungsverfahren
Die Firma Campingplatz Rühler Schweiz GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
25. Schlussbestimmungen
Der Campinggast bestätigt mit seiner Buchung, dass seine persönlichen Angaben korrekt sind. Er erkennt durch die Annahme der Buchung diese AGB einschließlich der Platzordnung an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist für beide Seiten Holzminden, falls der Campinggast Vollkaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt der allgemeine Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Campingplatz Rühler Schweiz GmbH
Im Großen Tal 0
37619 Bodenwerder OT Rühle