Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Campingplatz Rühler Schweiz GmbH ist bemüht, ihren Internetauftritt www.camping-ruehler-schweiz.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der europäischen Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.camping-ruehler-schweiz.de einschließlich der fremdsprachigen Versionen (Niederländisch und Englisch).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 und der WCAG 2.1 (Stufe AA) erfüllt. Nachfolgend sind die uns bekannten Einschränkungen und geplanten Maßnahmen aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Bilder und Alternativtexte (WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 1.1.1)
Zahlreiche Bilder auf der Website verfügen nicht über aussagekräftige Alternativtexte. Das Logo, das Headerbild, Galerie-Bilder sowie dekorative Hintergrundbilder werden teilweise mit leeren oder fehlenden alt-Attributen ausgeliefert. Einige Bilder verfügen lediglich über title-Attribute mit dateinamenartigen Beschreibungen (z. B. „Abendrot_Weser_Desktop“, „Freibad_leer_Desktop“), die für assistive Technologien keine sinnvolle Alternative darstellen. Der Platzplan wird als komplexes Bild eingebunden, das räumliche Informationen zur Platzaufteilung enthält, jedoch über keinen ausführlichen Alternativtext oder eine barrierefreie textliche Entsprechung verfügt.
2. Videos ohne Untertitel und Textalternativen (WCAG 2.1 – Erfolgskriterien 1.2.1, 1.2.2, 1.2.3)
Auf der Startseite sowie auf Unterseiten (z. B. Camping) werden Hintergrundvideos als Headerelemente eingesetzt. Diese Videos werden automatisch abgespielt und verfügen weder über Untertitel noch über eine Audiobeschreibung oder ein Transkript. Für Nutzerinnen und Nutzer mit Seh- oder Höreinschränkungen sind die in den Videos dargestellten Inhalte daher nicht zugänglich. Darüber hinaus fehlt eine sichtbare Möglichkeit, die automatische Wiedergabe zu pausieren oder zu stoppen (WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 2.2.2).
3. Navigation und Orientierung (WCAG 2.1 – Erfolgskriterien 2.4.1, 2.4.3, 1.3.1)
Es fehlt ein sogenannter „Skip-Link“ (Sprungnavigation), mit dem Nutzerinnen und Nutzer direkt zum Hauptinhalt der Seite gelangen können. Die Website enthält mehrere Navigationsbereiche (Hauptnavigation, Seitenleiste mit rechtlichen Links, Fußnavigation), die nicht durchgängig mit ARIA-Landmark-Rollen (z. B. role="navigation", role="main") ausgezeichnet sind. Für Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer kann dies die Orientierung auf der Seite erschweren.
4. Kontraste und Farbgestaltung (WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 1.4.3)
Texte über Video- und Bildhintergründen, insbesondere in den Header-Bereichen, erfüllen möglicherweise nicht durchgängig das geforderte Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1. Dies betrifft unter anderem die Seitenüberschriften und Call-to-Action-Elemente, die auf wechselnden Bild- oder Videoinhalten dargestellt werden. Eine umfassende Kontrastprüfung ist in Planung.
5. Tastaturbedienbarkeit und Fokusanzeige (WCAG 2.1 – Erfolgskriterien 2.1.1, 2.4.7)
Die sichtbare Fokusanzeige (Fokusindikator) ist bei einigen interaktiven Elementen wie Navigationseinträgen, Bildergalerie-Links und Buttons nicht deutlich genug erkennbar oder wird durch CSS-Stile unterdrückt. Das mobile Hamburger-Menü sowie die Sprachauswahl sind möglicherweise nicht vollständig per Tastatur bedienbar.
6. Sprachauszeichnung und Mehrsprachigkeit (WCAG 2.1 – Erfolgskriterien 3.1.1, 3.1.2)
Die Website ist in drei Sprachen verfügbar (Deutsch, Niederländisch, Englisch). Die Hauptsprache der jeweiligen Sprachversion ist voraussichtlich korrekt deklariert. Einzelne fremdsprachige Begriffe und Eigennamen innerhalb der deutschen Version (z. B. „Anker106″, „Working Station“) sind nicht mit einem entsprechenden lang-Attribut gekennzeichnet. Bei den Sprachauswahl-Links im Footer fehlt bei einzelnen Flaggensymbolen eine ergänzende Textbeschriftung, sodass die Funktion für Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer möglicherweise nicht eindeutig erkennbar ist.
7. Eingebettete Inhalte Dritter (WCAG 2.1 – Erfolgskriterien 1.1.1, 4.1.2)
Die Website verlinkt auf ein externes Buchungssystem (campalot.de) für die Online-Reservierung von Stellplätzen und Schlaffässern. Die Barrierefreiheit dieses Drittanbietersystems unterliegt nicht unserer vollständigen Kontrolle. Ebenso wird auf der Webcam-Seite möglicherweise ein externer Videostream eingebettet, der nicht vollständig barrierefrei gestaltet ist.
8. Bildergalerie (WCAG 2.1 – Erfolgskriterien 1.1.1, 2.1.1, 4.1.2)
Die Bildergalerien auf der Startseite und den Unterseiten verlinken einzelne Bilder auf ihre Großansichten. Diese Bild-Links verfügen nicht über aussagekräftige Linktexte oder aria-label-Attribute. Die Lightbox-Funktion (Großansicht im Overlay) ist möglicherweise nicht vollständig per Tastatur bedienbar und nicht ausreichend für assistive Technologien ausgezeichnet.
Erstellungsdatum und Methodik
Diese Erklärung wurde am 20. März 2026 erstellt. Die Bewertung basiert auf einer technischen Analyse der Website (automatisierte und manuelle Sichtprüfung) anhand der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA. Es handelt sich um eine Selbstbewertung.
Maßnahmen zur Verbesserung
Die Campingplatz Rühler Schweiz GmbH arbeitet kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit ihres Internetauftritts zu verbessern. Folgende Maßnahmen sind geplant:
- Ergänzung aussagekräftiger Alternativtexte für alle inhaltlich relevanten Bilder, insbesondere für Galerie-Bilder und den Platzplan
- Bereitstellung von Untertiteln, Transkripten oder Textalternativen für alle eingebetteten Videos sowie Implementierung einer Steuerungsmöglichkeit (Pause/Stopp) für automatisch abgespielte Videos
- Implementierung einer Sprungnavigation (Skip-Link) und Ergänzung korrekter ARIA-Landmark-Rollen
- Durchführung einer umfassenden Kontrastprüfung und Anpassung bei Bedarf, insbesondere bei Text auf Bild- und Videohintergründen
- Verbesserung der sichtbaren Fokusanzeige bei allen interaktiven Elementen
- Verbesserung der Sprachauszeichnung bei fremdsprachigen Begriffen und der Sprachauswahl-Links
- Überprüfung und Verbesserung der Tastaturbedienbarkeit der Bildergalerien und Lightbox-Funktionen
- Kontaktaufnahme mit dem Anbieter des externen Buchungssystems bezüglich der Barrierefreiheit
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir sind bemüht, die gemeldeten Barrieren zeitnah zu beheben.
Campingplatz Rühler Schweiz GmbH
Im Großen Tal 0
37619 Bodenwerder – OT Rühle
Telefon: 05533 / 24 86
E-Mail: info@camping-ruehler-schweiz.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Nach der EU-Richtlinie 2016/2102 steht Ihnen ein Beschwerderecht zu. Die zuständige Durchsetzungsstelle für das Land Niedersachsen ist:
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Niedersachsen
Frau Annetraud Grote
beim Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 / 120-4008
E-Mail: Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de
Website: www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de